AGB

1. Vertragsgegenstand

Die Mila D’Opiz AG (nachfolgend „MDO“ genannt) verkauft dem Kunden (nachstehend „VERTRAGSPARTNER“ genannt) die auf www.miladopiz.com angebotenen Produkte der Kosmetiklinie Mila d’Opiz (nachfolgend „VERTRAGSPRODUKTE“ genannt) zu den vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB), welche einen integrierten Bestandteil aller von MDO mit dem VERTRAGSPARTNER abgeschlossenen Verträge bilden.

Sämtliche Leistungen, einschliesslich Nebenleistungen, der MDO erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser AVB, auch wenn der VERTRAGSPARTNER etwas anderes vorschreibt oder die Anwendung seiner AGB/AVB verlangt. Von diesen AVB abweichende Bestimmungen sind nur wirksam, wenn ihnen die MDO vorgängig schriftlich zugestimmt hat.

Mit der Bestellung erklärt der VERTRAGSPARTNER, die AVB erhalten und gelesen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein.

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt erst mit dem Absenden der Bestellung online über www.miladopiz.com sowie mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den VERTRAGSPARTNER zustande (siehe Ziff. 4).

3. Preise

Die Preise für die VERTRAGSPRODUKTE auf www.miladopiz.com verstehen sich ex Works (EXW), exkl. Mehrwertsteuer. Die auf www.miladopiz.com angegebenen Preise beinhalten keine Kosten für Transport und Versicherung sowie Steuern und Abgaben für Kunden ausserhalb der Schweiz. (Für Schweizer Kunden enthält der Produktpreis 7.7% MwSt.) Die Kosten für Transport und Versicherung sowie Steuern und Abgaben (einschliesslich Mehrwertsteuern, Zölle, usw.) sind vom VERTRAGSPARTNER zusätzlich zu bezahlen. Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken (CHF), Euros (EUR) und US- Dollar (USD). Die Bezahlung des Preises in Schweizer Franken (CHF), Euro (EUR) oder US- Dollar (USD) zu erfolgen.

4. Zahlungsbedingungen

Die VERTRAGSPRODUKTE sind gleichzeitig mit der Bestellung auf www.miladopiz.com mittels Kreditkarte, Paypal oder via TWINT zu bezahlen (Vorauszahlung). Die Kosten für Transport und Versicherung sowie Steuern und Abgaben (einschliesslich Mehrwertsteuern, Zölle, usw.) werden dem VERTRAGSPARTNER nach der Lieferung der VERTRAGSPORDUKTE von der MDO in Rechnung gestellt und sind vom VERTRAGSPARTNER innert 10 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Der in Rechnung gestellte Betrag ist in Schweizer Franken (CHF), Euro (EUR) oder US- Dollar (USD). Die Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages hat ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF), Euro (EUR) und US- Dollar (USD) zu erfolgen. Der VERTRAGSPARTNER ist nicht berechtigt, Verrechnungen von Rechnungen und Guthaben vorzunehmen. Ausgenommen von diesem Verrechnungsverbot sind Gutschriften, die direkt von der MDO erstellt worden sind.

5. Übergabe der VERTRAGSPRODUKTE

MDO übergibt die VERTRAGSPRODUKTE innert zwei Arbeitstagen ab Vertragsschluss dem von ihr gewählten Spediteur. Ist ein VERTRAGSPRODUKT nicht sofort lieferbar, gibt die MDO dies dem VERTRAGSPARTNER vor Vertragsschluss bekannt. Diesfalls entfällt die Verpflichtung der MDO, das VERTRAGSPRODUKT innert zwei Arbeitstagen ab Vertragsschluss zum Versand zu übergeben. Die MDO gibt dem VERTRAGSPARTNER den voraussichtlichen Zeitpunkt der Übergabe des VERTRAGSPRODUKTS zum Versand bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt ausschliesslich zu Informationszwecken und begründet keinen Rechtsanspruch. Bestellt ein VERTRAGSPARTNER mehrere VERTRAGSPRODUKTE, wovon eines oder mehrere nicht sofort lieferbar ist/sind, so werden die übrigen VERTRAGSPORDUKTE dennoch innert zwei Arbeitstagen ab Vertragsschluss zum Versand übergeben. Die Lieferung der VERTRAGSPRODUKTE erfolgt entsprechend in mehreren, unterschiedlichen Lieferungen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind vom VERTRAGPARTNER zu tragen. Die MDO übernimmt keine Garantie dafür, dass die VERTRAGSPRODUKTE bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beim VERTRAGSPARTNER eintreffen.

6. Gefahrenübergang und Entgegennahme

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des VERTRAGSPARTNERS. Die Gefahr geht mit der Übergabe der VERTRAGSPRODUKTE zum Versand beim Werk der MDO in St. Gallen an den VERTRAGSPARTNER über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Gelieferte VERTRAGSPRODUKTE sind, auch wenn sie unerhebliche Mängel aufweisen, vom VERTRAGSPARTNER unbeschadet seiner Rechte aus nachstehender Ziffer 7 entgegenzunehmen.

7. Mängel

Der VERTRAGSPARTNER hat die VERTRAGSPRODUKTE unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu prüfen und der MDO allfällige Mängelrügen unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Im Fall von Mängeln hat der VERTRAGSPARTNER einzig das Recht auf Lieferung von mängelfreien VERTRAGSPRODUKTEN durch die MDO. Wird die Nacherfüllung verweigert, schlägt sie fehl, ist sie dem VERTRAGSPARTNER unzumutbar oder nicht innerhalb einer von ihm bestimmten angemessenen Frist erfolgt, so kann der VERTRAGSPARTNER Minderung verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des VERTRAGSPARTNERS verjähren in jedem Fall nach Ablauf von zwei Jahren ab Ablieferung der VERTRAGSPRODUKTE unabhängig davon, ob er den Mangel gekannt hat oder hätte kennen können.

8. Haftung

Jede Partei haftet der anderen Partei ausschliesslich für den unmittelbaren Schaden, der durch eine von ihr begangene schuldhafte Pflichtverletzung verursacht wurde. Keine der Parteien übernimmt hingegen eine Haftung für mittelbare Schäden, einschliesslich entgangenem Umsatz oder Gewinn, Nutzungsausfall, Kapitalkosten oder Kosten für den Erwerb von substituierenden Produkten. Die Haftung einer Partei für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unterliegt keiner Einschränkung. MDO übernimmt keine Haftung dafür, dass die Preise für Versand, Versicherung und/oder Steuern und Abgaben (einschliesslich Mehrwertsteuern, Zölle, usw.) auf der Homepage www.miladopiz.com korrekt sind.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Bestimmungen ungültig oder nichtig sein, bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt. Weiter soll die ungültige oder nichtige Bestimmung durch eine gültige ersetzt werden, die der ungültigen oder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

10. Anwendbares Recht

Diese AVB sowie sämtliche Verträge, deren integrierter Bestandteil diese AVB bilden, unterstehen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht. Die Anwendbarkeit des Internationalen Privatrechtes (IPRG), der Wiener-Kaufrechtskonvention (CISG) oder von Staatsverträgen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AVB oder Verträgen, deren integrierter Bestandteil diese AVB bilden, ist St. Gallen.

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